Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Falls kein schriftliches Angebot vorliegt, gelten ausschließlich die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Preise incl. gültiger USt., auch wenn vom Mitarbeiter ein abweichender Preis genannt wurde. Preisangebote gelten nur solange wie die zugrunde liegenden Materialpreise, Fremdkosten und Tariflöhne unverändert bleiben.
Die Bezahlung aller Aufträge erfolgt, soweit keine besondere Abmachungen vorliegen, bei Abholung in Bar. Die Bezahlung per Rechnung bedarf gesonderter Absprachen und muß vor Auftragsausführung mit der Geschäftsführung abgeklärt werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Visitenkarten, Broschüren, Scripte u.ä. benötigen wir 50 % Vorkasse.
Wird ein Auftrag storniert, so werden 40 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Kosten für Material, das zur Fertigstellung des Auftrags benötigt wird, müssen vom Auftraggeber vollständig gegen Nachweis erstattet werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, es sei ein geringerer Schaden eingetreten.
Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich begründet werden. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons, Folie oder sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zu Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen.
Gewichts- und Maßabweichungen werden vom Auftraggeber innerhalb der üblichen Toleranzen anerkannt.
Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Für Richtigkeit der Vorlagen vom Auftraggeber übernehmen wir keine Verantwortung. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler, insbesondere Satzfehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
Für Beschädigungen an uns zur Bearbeitung überlassenen Objekten kann keine Haftung übernommen werden.
Für Material- und Farbveränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Feuchtigkeit, Licht etc.) entstehen, haften wir nur, wenn die Arbeit durch uns unsachgemäß ausgeführt wurde. Der Nachbesserung muss mindestens so viel Zeit eingeräumt werden, wie beim Auftrag benötigt wurde. Ansprüche über die Nachbesserung hinaus (maximal die Höhe des in Rechnung gestellten Produktes) weisen wir vollständig zurück.
Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch unvorhersehbaren Maschinenausfall oder nicht erfolgte Materiallieferung unseres Lieferanten auftreten. Vor allem weisen wir dann sämtliche Ansprüche zurück, falls die Vorlagen (Daten, Originale etc.) nicht vollständig zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden und deshalb der Auftrag während der Geschäftszeiten nicht zu bewerkstelligen ist.
Für Auftragsarbeiten, die manuell oder nach Feierabend getätigt werden müssen, wird ein Zuschlag von 50 % berechnet.
Gerichtsstand ist Tübingen